Logo fessel & partner

vom 05. May 2020 in Service

Die BWA als Führungsinstrument

In Zeiten zunehmend schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie kann die fehlende Kenntnis der betriebswirtschaftlichen Situation schnell den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus hat sich ab Januar 2020, ausgehend von China, sehr dynamisch und weltweit entwickelt. Angesichts der Ausbreitungsdynamik, der Schwierigkeit Menschen vor einer Übertragung zu schützen und der Gefährlichkeit des Virus ergriffen und ergreifen Regierungen und nationale Behörden Maßnahmen, die das öffentliche Leben extrem einschränken und die Wirtschaft stark negativ beeinflussen. Hiervon sind Unternehmen im besonderen Maße betroffen.

Um schnellstmöglich hierauf reagieren und situationsbedingte Hilfsmaßnahmen ergreifen zu können empfehlen wir dringend, sich laufend über die wirtschaftliche Situation -insbesondere über die aktuelle Gewinn- und Liquiditätslage- zu informieren.

Hierbei stellt das funktionierende Rechnungswesen einen wichtigen Bestandteil der Unternehmen auf dem Weg zu einem nachhaltigen Erfolg dar. Es ist ratsam, dass das Unternehmen seine Unterlagen für die laufende Finanzbuchhaltung nicht nur einmal jährlich, sondern von Beginn seiner Tätigkeit an monatlich einem steuerlichen Berater seines Vertrauens übergibt, da gerade in der Startphase die aussagekräftigen Unterlagen jederzeit zur Verfügung stehen sollten. Dies dient nicht nur zur Arbeitsvereinfachung für den steuerlichen Berater, sondern vor allem dem eigenen Interesse des Unternehmens, um die BWA-Informationen zeitnah als Führungs- bzw. Controllinginstrument nutzen zu können.

Die Verarbeitung der monatlichen Finanzbuchhaltung erfolgt beim Steuerberater regelmäßig mit EDV-Programmen, die neben den für steuerliche Zwecke notwendigen Bearbeitungen auch sinnvolle betriebswirtschaftliche Auswertungsmöglichkeiten und Branchenvergleiche bieten, mittels derer sich unter anderem auch Kreditinstitute regelmäßig informieren lassen.

Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass der steuerliche Berater spätestens nach etwa drei Monaten mit dem Unternehmen und danach regelmäßig quartalsweise das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Auswertungen eingehend bespricht. Der Unternehmer muss hierbei in die Lage versetzt werden, seine bisherigen finanziellen Erfolge selbst zu verstehen: Dies erfolgt grundsätzlich Schritt für Schritt. Hierzu erläutert der steuerliche Berater in der Regel den Aufbau der Buchhaltung. Hierzu wird die Funktionsweise der einzeln zu verwendenden Buchführungskonten, unter Verweis auf den praxis- und privatbezogenen Kontenkreis, der ausschließlich private Vorgänge betrifft, erläutert. In einem weiteren Schritt kann dann das steuerliche Ergebnis, als Saldo aus den gesamten Einnahmen und Ausgaben, hergeleitet werden.

Nach Neutralisierung sämtlicher zahlungsunwirksamer Vorgänge kann auch die Liquiditätslage des Unternehmens begutachtet und intensiv analysiert werden. Die Liquiditätslage spiegelt sich vereinfacht ausgedrückt im Finanzmittelbestand wieder. Besondere bzw. außerordentliche Zahlungsströme bleiben ohne Analyse meist unerkannt.

Qualifizierte Steuerberater verwenden regelmäßig branchenspezifische Kontenrahmen für Unternehmen. Diese sind auf die jeweiligen Berufsgruppen zugeschnitten und ermöglichen so einen anonymisierten Vergleich mit den jeweiligen Branchen- bzw. Facharztgruppendaten.

Ein Controlling auf Basis der monatlichen bzw. quartalsweisen Finanzbuchführungsauswertungen (BWA) sollte zum Standard eines jeden Unternehmens gehören, um als Unternehmer jederzeit in der Lage zu sein, wirtschaftlich fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich. Sprechen Sie uns an.

Zurück zur Übersicht

Rufen Sie uns an - wir freuen uns auf Sie

Partnerschaftsgesellschaft mbB
fessel & partner Steuerberater

Gittertor 14
38259 Salzgitter (Bad)

Telefon:+49 5341 - 81700
Fax:+49 5341 - 817050

E-Mail:stb@fessel.net

Beratungsstelle Köthen/Anhalt

Weintraubenstraße 15
06366 Köthen/Anhalt

Telefon:+49 3496 - 7005025
Fax:+49 3496 - 7005027

E-Mail:stb@fessel.net

Digitale Kanzlei 2021
FB_UNF_RGB.pngIBG.pngLogo-exzellenter-arbeitgeber-2022.jpgMitglied_StBV_0915_xl.jpg