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vom 24. Mar 2020 in Service

Transparenzregister und Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG)

Bereits am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Bestandteil des Geldwäschegesetzes ist die Einrichtung eines zentralen Transparenzregisters. Hierin sind grundsätzlich Daten über natürliche Personen, die als sogenannte wirtschaftliche Berechtigte hinter juristischen Personen des Privatrechtes, eingetragenen Personengesellschaften, Trusts oder speziellen Treuhandgestaltungen agieren, an das Register zu melden.

Herrschende Meinung war bisher, dass die Mitteilungspflicht zum Transparenzregister dann erfüllt ist, wenn die wirtschaftlich Berechtigten aus anderen öffentlichen Registern (u.a. Handelsregister) hervorgehen. Daher war man bisher davon ausgegangen, dass dies auch für die GmbH & Co. KG galt.

Als wirtschaftlich Berechtigte gilt eine natürliche Person nur dann, wenn diese unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Ausgenommen hierbei sind ausdrücklich die Einheits-GmbH & Co. KG und die Ein-Personen-GmbH & Co. KG.

Daher besteht aufgrund Ihrer persönlichen Beteiligungsverhältnisse für Sie die Pflicht Angaben zum Transparenzregister zu machen.

Die Meldung im Transparenzregister muss folgende Daten umfassen:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum
  3. Anschrift
  4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Die Angaben im elektronischen Transparenzregister können persönlich durch Sie im Internet erfolgen oder Sie bedienen sich der Mithilfe einer Rechtsanwaltskanzlei.

Werden die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verletzt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Hierfür kann ein Bußgeld bis zu 100.000 € festgesetzt werden. Ab 2020 werden bestandskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen Verstößen gegen die Mitteilungspflicht erlassen wurden, nach Unterrichtung des Adressaten von den Aufsichtsbehörden auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

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