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vom 05. Nov 2020 in Service

Online-Kontoauszüge: die Alternative zum gedruckten Original

von Stb. Carsten Rullmann

Digitale Kontoauszüge stehen den klassischen „papierhaften“ Auszügen in nichts nach. Als Privatperson können Sie damit ebenso wie mit dem traditionellen Schriftstück nicht nur Ihre Handwerker-Rechnung beim Finanzamt belegen oder Spenden nachweisen, Sie können in der Regel sogar – im Falle, Sie haben Ihren Kassenbon nicht zur Hand – den elektronischen Kontoauszug als Kaufnachweis nutzen und damit Einkäufe im Einzelhandel umtauschen. Doch was ist zu beachten, wenn man nur noch auf elektronische Kontoauszüge setzen möchte?

 

Elektronische Kontoauszüge abspeichern oder ausdrucken?

Elektronische Kontoauszüge werden im Rahmen des Onlinebanking eine gewisse Zeit durch Ihre Bank vorgehalten. Sie können also in dieser Zeit immer darauf zugreifen. Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich die elektronischen Kontoauszüge regelmäßig auf einem externen Datenträger oder auf Ihrem Computer abspeichern oder ausdrucken. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Kontoauszüge der letzten zehn Jahre bei Ihrer Bank anzufordern, falls Sie einen wichtigen Auszug nicht abgespeichert haben oder er verloren gegangen ist.

 

Werden Online-Kontoauszüge vom Finanzamt akzeptiert?

Der elektronische Kontoauszug wird bei Privatpersonen grundsätzlich auch als Beleg vom Finanzamt akzeptiert. Für buchführungspflichtige Personen, wie zum Beispiel Unternehmer oder Kaufleute, kann jedoch auf Grund der steuerrechtlichen Regelungen etwas anderes gelten.

 

Können Dritte mit den Kontodaten etwas anfangen?

Verlieren Sie einen Kontoauszug, oder noch schlimmer, wird Ihr Computer gehackt, müssen Sie sich zumindest um Ihr Erspartes auf dem Konto dennoch keine Sorgen machen. Mit den Kontodaten allein können Betrüger nicht auf Ihr Konto zugreifen. Sollte dennoch ein Betrag ungerechtfertigt, etwa per Lastschriftverfahren, von Ihrem Konto abgebucht werden, haben Sie 13 Monate Zeit, um diese Buchung wieder rückgängig zu machen. Daher ist es wichtig, seine Kontobewegungen im Blick zu behalten. Sollte Ihnen etwas Ungewöhnliches auffallen, wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank.

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