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vom 15. Dec 2020 in Service

Mehr Netto durch die Eintragung von Freibeträgen

von Stb. Carsten Rullmann

Neben der Möglichkeit des Steuerklassenwechsels können auch Freibeträge u.a. wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen beim Lohnsteuerabzug Berücksichtigung finden. Den erforderlichen Antrag können Steuerpflichtige bis 30.11. des jeweiligen Jahres beim Finanzamt stellen. In diesem Fall wird der gesamte Jahres-Freibetrag auf den verbleibenden Zeitraum des Jahres aufgeteilt. Folglich ist das Dezember-Gehalt richtig hoch und es bleibt mehr Bares für die Weihnachtsgeschenke. Der Freibetrag wird jedoch nur gewährt, wenn die Aufwendungen insgesamt die gesetzlichen Pauschalen um mindestens 600 € übersteigen.

Etwas anderes gilt für den Freibetrag für beeinträchtigte Menschen bzw. auch den Freibetrag für Hinterbliebene. Diese werden sofort – ohne betragliche Grenze – berücksichtigt.

Steuerpflichtige, die einen solchen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2021 beim Finanzamt stellen, müssen zwingend eine Steuererklärung bis zum 31.7.2022 (bzw., da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, bis zum 1.8.2022) abgeben. Unter Hinzuziehung eines Steuerberaters muss die Erklärung bis spätestens 28.2.2023 beim Finanzamt eingehen.

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