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vom 09. Mar 2020 in Service

Frühjahrsputz für Ihre Finanzen!

So bereiten Sie am besten Ihre Steuererklärung vor.

Die Tage werden wieder länger, die Temperaturen milder – der Frühling naht! Die optimale Zeit, um die Ärmel hochzukrempeln und „Klar Schiff“ zu machen – ob zu Hause oder bei den Finanzen. Denn wer seine Unterlagen sortiert hat und zeitnah seine Steuererklärung einreicht, kann unter Umständen mit einer ordentlichen Rückerstattung rechnen.

Bis wann muss ich meine Unterlagen einreichen?

Eine Steuererklärung lohnt sich für viele Arbeitnehmer, selbst wenn sie gar nicht dazu verpflichtet sind. Laut Statistischem Bundesamt bekommen Steuerzahler im Schnitt knapp 1.000 € vom Finanzamt zurück. Es lohnt sich also. Für die Steuererklärung 2019 ist der späteste Abgabetermin der 31.07.2020. Erst im vergangenen Jahr ist das Finanzamt dem Steuerzahler entgegengekommen und hat die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Wer sie allerdings verpasst, muss jetzt mit 25 € rechnen, dem sogenannten Verspätungszuschlag.

Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des Folgejahres.

Muss ich Belege mitschicken?

Seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt: Sie müssen die Belege in der Regel nicht mehr mit der Steuererklärung zusammen einreichen. Trotzdem sind Sie weiterhin verpflichtet, sie zu sammeln und aufzubewahren. Wichtige Belege und Bescheinigungen sollten Sie also bei Rückfragen des Finanzamtes immer parat haben.

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