Finanzspritze sichern mit den Steuertipps zum Jahreswechsel
von Stb. Carsten Rullmann
Das Jahr 2020 war und ist in vielerlei Hinsicht kein sonderlich berauschendes Jahr. Doch das Beste kommt bekanntlich zum Schluss. Und so blicken wir erwartungsvoll auf die nächsten großen Schritte auf dem Weg zur europäischen Zulassung für einen Corona-Impfstoff. In der Zwischenzeit sichern Sie sich Ihre Finanzspritze des Staates.
Technik-Fans aufgepasst: Hoher Stellenwert für geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Diskussion um steuerliche Entlastungen im Home-Office brennt. Doch bereits jetzt profitieren Sie von der allgemeinen Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 €. Übersteigen Ihre beruflich veranlassten Ausgaben diesen Freibetrag, berücksichtigt der Fiskus den höheren Wert. Dieser resultiert regelmäßig aus Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz, Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung, Reisekosten oder Arbeitsmitteln.
Kaufen Sie sich beispielsweise noch im Dezember 2020 für berufliche Zwecke ein Smartphone, Notebook oder PC dürfen Sie dieses in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen, wenn der Kaufpreis netto maximal 800 € beträgt. Obacht: Aufgrund der Umsatzsteuersenkung bis Ende dieses Jahres darf der Bruttopreis dafür lediglich bei 928 € liegen. Auch den Lieferzeitpunkt gilt es unbedingt im Blick zu behalten: Um den steuerlichen Vorteil noch 2020 nutzen zu können, sollten Sie das Gerät noch in diesem Jahr in den Händen halten.
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