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vom 03. May 2021 in Service

Überbrückungshilfe III: Neuen Eigenkapitalzuschuss nutzen

von Stb. Carsten Rullmann

Inzwischen gehen Corona-Maßnahmen einigen Unternehmen an die Substanz. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die Unternehmen unterstützen, z. B. Verbesserungen der Überbrückungshilfe III. Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erhalten Sie jetzt für den Förderzeitraum eine Fixkostenerstattung von 100 % (bisher 90 %).

 

Neu ist der sog. Eigenkapitalzuschuss.

Dieser neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Erforderlich ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019. Die Höhe des Zuschlags beträgt im dritten Monat 25 %, im vierten Monat 35 % und ab dem fünften Monat jeweils 40 %.

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